CG-Erklärung 2011

CG-Erklärung 2011

Corporate Governance

Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance.

Vorstand und Aufsichtsrat der Sedo Holding AG sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.

Die Corporate Governance bei Sedo Holding orientiert sich am Deutschen Corporate Governance Kodex, den die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission erstmalig am 26. Februar 2002 veröffentlicht hat. Am 26. Mai 2010 wurde die neunte Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex fertig gestellt und am 2. Juli 2010 durch das Bundesministerium der Justiz im elektronischen Bundesanzeiger (http://www.ebundesanzeiger.de/) veröffentlicht.

Der Kodex enthält drei Arten von Standards:

   1. Vorschriften, die geltende deutsche Gesetzesnormen beschreiben,
   2. Empfehlungen,
   3. Anregungen.

Die Vorschriften sind von deutschen Unternehmen zwingend anzuwenden.

Zu den Empfehlungen müssen börsennotierte Unternehmen gemäß § 161 des deutschen Aktiengesetzes jährlich eine Erklärung zu deren Beachtung veröffentlichen.

Von Anregungen können die Unternehmen ohne Offenlegungspflicht abweichen.

Im März 2011 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Sedo Holding AG die aktuelle jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben.

Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Sedo Holding AG

Vorstand und Aufsichtsrat der Sedo Holding AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

Die Sedo Holding AG hat den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 bis auf folgende Ausnahmen entsprochen und wird diesen voraussichtlich auch weiterhin bis auf folgende Ausnahmen entsprechen:

Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen (Kodex-Ziffer 3.8)

Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sieht das Aktiengesetz (AktG) nun vor, dass Vorstände bei D&O-Versicherungen einen obligatorischen Selbstbehalt in Höhe von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur 1,5-fachen Höhe des Jahresfestgehalts zu übernehmen haben (§ 93 AktG). Für  Aufsichtsratsmitglieder hingegen muss kein Selbstbehalt vereinbart werden (§ 116 AktG). Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt über das AktG hinaus, auch in einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat einen entsprechenden Selbstbehalt zu vereinbaren.

Die Sedo Holding AG hat die Vorgaben des Gesetzgebers mit der Änderung der bestehenden D&O-Versicherungsverträge zum 1. Januar 2010 vollständig umgesetzt und erstmalig einen Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder vereinbart. Auf einen Selbstbehalt für die Aufsichtsratsmitglieder wurde verzichtet. Sedo Holding ist grundsätzlich nicht der Ansicht, dass sich Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Sedo Holding-Aufsichtsrats ihre Aufgabe wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt ändern.

Ausschüsse (Kodex-Ziffer 5.3)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten soll, der sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung befasst. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt darüber hinaus, dass der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bildet, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.

Der Aufsichtsrat der Sedo Holding AG besteht zurzeit aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder befassen sich in ihrer Gesamtheit – neben ihren sonstigen Pflichten – auch mit den genannten Themen. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates sieht vor, Ausschüsse erst bei mehr als drei Aufsichtsratsmitgliedern einzurichten.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Kodex-Ziffer 5.4.1)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen soll, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenskonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung des Aufsichtsrats und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden.

Die derzeit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats sind bestellt bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 beschließen wird. Da konkrete neue Wahlvorschläge des Aufsichtsrats erst mittelfristig zur turnusmäßigen Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern an die Hauptversammlung im Jahr 2012 erfolgen müssen, erscheint es nicht sachgerecht, ohne Kenntnis der bis dahin möglicherweise eintretenden Änderungen im regulatorischen Umfeld und den Marktbedingungen des Unternehmens, schon heute konkrete Ziele dafür zu formulieren. Der Aufsichtsrat wird die Entwicklungen genau beobachten und rechtzeitig vor der turnusgemäßen Neubesetzung des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen des Kodex hinsichtlich der konkreten Ziele und deren Umsetzung im Rahmen von Vorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sowie der Berichterstattung entscheiden.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Kodex-Ziffer 5.4.6)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen berücksichtigt werden.

Solange der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern besteht und keine Ausschüsse gebildet werden, berücksichtigt Sedo Holding nur den Vorsitz des Aufsichtsrates gesondert.

Veröffentlichung der Berichte (Kodex-Ziffer 7.1.2)

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass die Zwischenberichte binnen 45 Tage nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein sollen.

Sedo Holding hat den Halbjahresfinanzbericht 2010 – wie bereits vorab im Finanzkalender 2010 angekündigt – aus organisatorischen, innerbetrieblichen Gründen erst am 26. August 2010 veröffentlicht.

Köln, 7. März 2011

Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat
Andreas Janssen Michael Scheeren